Mustervorlage für Ihren Einspruch gegen das Planfeststellungverfahren Süd 1

Wie bereits berichtet, wurde durch Offenlegung der Planungsunterlagen des Planfeststellungs-Abschnitts Süd 1 eröffnet. Jeder durch das Bauvorhaben betroffene Bürger sollte also unbedingt seine Einwände jetzt an das Regierungspräsidium schicken. Die Frist endet am 18.10.2019. Beispielhaft stellen wir Ihnen in unserem Dokumenten-Bereich ein Musterschreiben zur Verfügung, Sie dürfen gerne die Textbausteine kopieren oder ergänzen. Downloads: • Dokumente: RTW Planfeststellungsabschnitt Süd 1: Einwendungen weiter…

Planfeststellungsverfahren RTW Süd 1: öffentliche Auslage der Planungsunterlagen im Rathaus ab dem 19. August 2019

Ab dem 19.08.2019 hat jeder betroffene Bürger die Möglichkeit, seine Einsprüche gegen dieses Bauvorhaben bis spätestens zum 18.10.2019 geltend zu machen. Ab dem 19.10.2019 können keine Einwendungen mehr eingereicht werden, daher für einen Einspruch diese Frist unbedingt beachten! Entsprechende Anregungen und Hilfestellungen werden wir hier an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Unterlagen für uns einsehbar sind. Weitere Informationen zu dem Planfeststellungsverfahren weiter…