10 Argumente, die geplante Stadtbahn auf dem Abzweig der Regionaltangente West durch Neu-Isenburg nicht umzusetzen

  1. Kaum Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs 2030 (MIV) durch Regionaltangente West auf der Ost-West Achse Neu-Isenburg
  2. Geringe Verlagerung von Verkehrsnachfrage 2030 auf den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) in Ermangelung von ausreichend lokalem Fahrgastaufkommen
  3. Erhebliche Trennwirkung für Nord/Süd v.v. Verkehrsaufkommen durch Schienenstrang für MIV Abbieger/Radfahrer/Fußgänger für die angrenzenden Nebenstraßen der Wohngebiete
  4. Massive Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses an neuralgischen Knotenpunkten durch notwendige Vorrangschaltung von Schienenstrang
  5. Erhöhte Unfallgefahr durch Wegfall separater Fahrspuren und hohes Konfliktpotential Tram/Auto, Auto/Fahrrad und Fahrrad/Fußgänger
  6. Zusätzliche Lärmbelästigung in Haltestellenbereichen und an den geplanten P&R Mobilitäts-Stationen
  7. Doppelspur für RTW-Begegnungsverkehr auf getrenntem Gleiskörper auf Friedhofstraße wegen geringer Fahrbahnbreite nicht möglich
  8. Einsparung von 17 Millionen €uro Kosten für neu zu verlegende Straßenbahngleise Ost-Verlängerung
  9. Wegfall zusätzlicher Infrastrukturkosten Neu-Isenburg für Leitungsverlegungen/Parkhaus Anbindung usw.
  10. RTW-Verkehrsaufkommen zum Bahnhof Neu-Isenburg kann mit bestehenden Buslinien abgedeckt werden

Anstatt dessen Investition der freigesetzten Steuermittel in Kitas, Grünanlagen, Bolzplätze, Fahrradwege, Sportanlagen usw.

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