10 Argumente, die geplante Stadtbahn auf dem Abzweig der Regionaltangente West durch Neu-Isenburg nicht umzusetzen
- Kaum Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs 2030 (MIV) durch Regionaltangente West auf der Ost-West Achse Neu-Isenburg
- Geringe Verlagerung von Verkehrsnachfrage 2030 auf den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) in Ermangelung von ausreichend lokalem Fahrgastaufkommen
- Erhebliche Trennwirkung für Nord/Süd v.v. Verkehrsaufkommen durch Schienenstrang für MIV Abbieger/Radfahrer/Fußgänger für die angrenzenden Nebenstraßen der Wohngebiete
- Massive Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses an neuralgischen Knotenpunkten durch notwendige Vorrangschaltung von Schienenstrang
- Erhöhte Unfallgefahr durch Wegfall separater Fahrspuren und hohes Konfliktpotential Tram/Auto, Auto/Fahrrad und Fahrrad/Fußgänger
- Zusätzliche Lärmbelästigung in Haltestellenbereichen und an den geplanten P&R Mobilitäts-Stationen
- Doppelspur für RTW-Begegnungsverkehr auf getrenntem Gleiskörper auf Friedhofstraße wegen geringer Fahrbahnbreite nicht möglich
- Einsparung von 17 Millionen €uro Kosten für neu zu verlegende Straßenbahngleise Ost-Verlängerung
- Wegfall zusätzlicher Infrastrukturkosten Neu-Isenburg für Leitungsverlegungen/Parkhaus Anbindung usw.
- RTW-Verkehrsaufkommen zum Bahnhof Neu-Isenburg kann mit bestehenden Buslinien abgedeckt werden
Anstatt dessen Investition der freigesetzten Steuermittel in Kitas, Grünanlagen, Bolzplätze, Fahrradwege, Sportanlagen usw.