Wegfall zusätzlicher Infrastrukturkosten Neu-Isenburg für Leitungsverlegungen/Parkhaus Anbindung usw.
Der Bau von neuen Straßenverbindungen oder Parkplätzen gehört nicht zum Planungsauftrag der RTW GmbH. Nur soweit durch die Planung der RTW in bestehende Straßenverbindungen oder Parkplätze eingegriffen wird, sind diese im Rahmen der Planfeststellung für die RTW umzuplanen.
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis berücksichtigt nicht die zum Funktionieren der RTW notwendigen P+R-Plätze. Zu-/Ab-bringer Straßen für die geplanten Parkhäuser am Bahnhof (Erweiterung auf ca. 400 Plätze) und im Birkengewann (ca. 750 Plätze) und dessen Erstellungs- und Betreiberkosten entfallen auf Neu-Isenburg.
Auch die Kosten für die mit dem Vorhaben ebenso erforderlichen, umfangreichen, weiteren Arbeiten am unterirdischen Leitungsbestand, insbesondere an Entwässerungsleitungen und Versorgungsleitungen für Strom, Trinkwasser und Gas sind separat von Neu-Isenburg zu finanzieren.